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Vergebene Aufträge gemäß § 30 Abs. 1 UVgO (ex-post-Transparenz)

Gem. § 30 Abs. 1 UVgO müssen öffentliche Auftraggeber nach Zuschlagserteilung bei einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb Mindestangaben zu den vergebenen Aufträgen veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen einen Wert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) überschreitet.

Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Landesvermessung und Geobasisinformation - Landesbetrieb -, Podbielskistraße 331, 30659 Hannover, hat in den vergangenen drei Monaten folgende Aufträge vergeben:

Beauftragtes Unternehmen Verfahrensart Art und Umfang der Leistung Zeitraum der Leistungserbringung




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