Vorsicht Gebührenfalle: Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der niedersächsischen Katasterämter
Verschiedene Dienstleister bieten im Internet Liegenschaftskarten, Liegenschaftsbücher, Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung. Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Dienstleister in Ihrem Namen mit der kostenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Zahlungspflicht dem zuständigen Katasteramt gegenüber. Das kann für Kunden zu überhöhten oder zusätzlichen Gebühren führen.
Ohne zusätzliche Gebühren erhalten Sie amtliche Kartenauszüge für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage direkt über Katasterkarten-online , bei jedem Katasteramt oder bei Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure/innen (ÖbVI).