Artikel-Informationen
erstellt am:
19.12.2023
Ab dem 1. Januar 2024 sind Bauanträge mit den notwendigen Bauvorlagen auf elektronischem Wege den Bauaufsichtsbehörden zu übermitteln. Um die Authentizität dieser Dokumente zu gewährleisten, sind die Bauvorlagen hierzu mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) zu versehen. Diese Änderungen resultieren in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und der Neufassung der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO), die die Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren in Niedersachsen vorgeben.
Im Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), zu dem alle 53 Katasterämter Niedersachsens gehören, sind die technischen Voraussetzungen geschaffen worden, damit ab dem 01.01.2024 die für das Bauantragsverfahren notwendigen Bauvorlagen, wie zum Beispiel einfache und qualifizierte Lagepläne, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen werden können. Die Bereitstellung an Antragstellende ist damit auf ausschließlich elektronischem Wege möglich. Hierdurch verkürzen sich die bisher durch den Postweg verursachten Übermittlungszeiten und die Kosten für Porto entfallen vollständig. Außerdem können einfache und qualifizierte Lagepläne ab sofort auch über das Niedersächsischen Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO) beantragt werden. Nähere Informationen erteilen gerne die örtlichen Katasterämter.
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erstellt am:
19.12.2023