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Verschmelzung

Örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bildende Flurstücke können zu einem neuen Flurstück verschmolzen werden, wenn sie im Grundbuch unter einer laufenden Nummer stehen und nicht unterschiedlich belastet sind. Mit dem Verschmelzen von Flurstücken soll einem unübersichtlichen Anwachsen des Flurstücksbestandes entgegengewirkt werden (hier besonders in Straßen- und Wasserläufen). mehr
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