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Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten werden von den Gutachterausschüssen auf Antrag von Eigentümern, Inhabern von Rechten, Behörden, Gerichten und Justizbehörden erstellt.

Ermittelt werden Verkehrswerte (Marktwerte), d.h. Werte, "die in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wären". Die Gutachten werden unter Berücksichtigung der Gesetzesvorschriften des BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ausgefertigt, wobei eine bindende Wirkung nur bei gesetzlichen Bestimmungen oder Vereinbarungen eintritt. mehr

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