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Unschädlichkeitszeugnis
Das Unschädlichkeitszeugnis erleichtert den Eigentumsübergang an Kleinflurstücken und trägt somit zur Bereinigung der öffentlichen Bücher und Karten bei. Klein- oder Splitterflurstücke entstehen vielfach bei der Verlegung, Verbreiterung und Neuanlage von Straßen, Wegen, Bahnen, Wasserläufen und bei Grenzbegradigungen. Nach dem Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse i.d.F. v. 7. 06. 1990 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1990, S. 155) sind gem. § 5 des o.g. Gesetzes allein die Katasterämter der Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) für die Erteilung zuständig.