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ÖbVI
Der/die öffentlich bestellte Vermessungsingenieur/in (ÖbVI) ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesen bzw. Träger eines öffentlichen Amtes in Deutschland. ÖbVI sind natürliche Personen, die mit einem öffentlichen Amt beliehen sind.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure (ÖbVI) werden in Niedersachsen vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (MI) zur Aufgabenwahrnehmung im Bereich des amtlichen Vermessungswesens als Unterstützung der Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) bestellt.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure (ÖbVI) werden in Niedersachsen vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (MI) zur Aufgabenwahrnehmung im Bereich des amtlichen Vermessungswesens als Unterstützung der Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) bestellt.
Die Bestellung der ÖbVI sowie die Rahmenbedingungen für deren Aufgabenerledigung sind in dem Niedersächsischen Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG) vorgeschrieben. mehr