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MJ

Als "Dritte Gewalt" ist die Justiz neben der Gesetzgebung durch die Parlamente (Legislative) und der Verwaltung (Exekutive) ein wesentlicher funktionaler Bestandteil unserer demokratischen Staatsordnung. Das Justizministerium (MJ) ist als oberste Landesbehörde zuständig für die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes sowie für den Justizvollzug. Außerdem wirkt das Ministerium an Gesetzesvorhaben auf Landes-, aber auch auf Bundesebene mit. mehr
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