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Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)
Der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, ist eine Aufgabe der allgemeinen Gefahrenabwehr nach dem Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG), die nach § 97 Abs. 1 Nds. SOG den Gemeinden als zuständige Behörden der Gefahrenabwehr obliegt.
Zur Unterstützung der Behörden der Gefahrenabwehr hält das Land personelle und technische Mittel zur Kampfmittelbeseitigung vor, die im Rahmen der Amtshilfe für die zuständigen Behörden eingesetzt werden. Diese ausführende Organisationseinheit ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Niedersachsen (KBD).
Der KBD ist an das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) angegliedert und wird in der dortigen Regionaldirektion Hameln-Hannover geführt. mehr
Zur Unterstützung der Behörden der Gefahrenabwehr hält das Land personelle und technische Mittel zur Kampfmittelbeseitigung vor, die im Rahmen der Amtshilfe für die zuständigen Behörden eingesetzt werden. Diese ausführende Organisationseinheit ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Niedersachsen (KBD).
Der KBD ist an das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) angegliedert und wird in der dortigen Regionaldirektion Hameln-Hannover geführt. mehr