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Flur (-stück)
Flurstücke sind Teile der Erdoberfläche, die durch das Niedersächsisches Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG, §2 Abs.2) geometrisch festgelegt und bezeichnet werden. Flurstücke entsprechen häufig auch zeitgleich einem Grundstück, wobei ein Grundstück aber auch aus mehreren Flurstücken bestehen kann. Das Liegenschaftskataster weist jedes Flurstück mit einer eigenen Flurstücksnummer aus. Mehrere Flurstücke bilden dann eine Flur und mehrere Fluren wiederum stellen eine Gemarkung dar. mehr