Eigentums-/ Steuerkataster
Das Liegenschaftskataster verdankt seine Entstehung dem Bestreben, für den Grundbesitz eine gerechte Besteuerung zu erhalten. Im Königreich Hannover wurde erstmals 1817 die Veranlagung einer regulären Grundsteuer angeordnet, aus der sich ein Vorläufer unseres heutigen Liegenschaftskataster entwickelte.
Das anfänglich vorhandene Steuerkataster wurde schon bald für andere Zwecke in Anspruch genommen. Bereits im 18. Jahundert wird die Tendenz erkennbar, das Kataster für den ordnungsmäßigen Nachweis des Grundeigentümers zu nutzen. Durch das ab dem Jahre 1900 geltende Bürgerliche Gesetzbuch verlagerten sich die Aufgaben der Katasterämter hin zum "Eigentumskataster".
Heute ist die Vermessungs- und Katasterverwaltung ein moderner, bürgernaher Dienstleister und Anbieter von Geobasisdaten des Liegenschaftskataster.