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Bodeneingriff
Kampfmittel können ein erhebliches Gefährdungspotenzial aufweisen. Jeder unsachgemäße Umgang birgt ein erhebliches Risiko. Dies gilt auch für Bodeneingriffe auf möglicherweise munitionsbelasteten Grundstücken. Bei sämtlichen Maßnahmen mit Bodeneingriff (auch unter Wurzelstöcken und z.B. bei Pflanzarbeiten) muss daher weiterhin mit Kampfmitteln gerechnet werden. Der Umgang mit Kampfmitteln ohne besondere Sachkenntnis und die erforderlichen Erlaubnisse bzw. Genehmigungen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. mehr