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Auszüge
Die im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Daten werden grundsätzlich jedermann und für die unterschiedlichsten Zwecke zur Verfügung gestellt. Basis für die Bereitstellung dieser Daten bilden die §§ 1 bis 3 sowie 5 und 6 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen (NVermG).
Die Katasterverwaltung bietet Daten in einer breiten Palette von Produkten in analoger bzw. digitaler Form an. Die Auswahl des richtigen Produkts ist fast immer von dem damit verfolgten Verwendungszweck abhängig. mehr