Wie werden die Punkte künftig nummeriert?(neu)
Durch die Umstellung des amtlichen Lagebezugssystems auf das Europäische Terrestrische Referenzsystem 1989 (ETRS89) in Verbindung mit der Universalen Transversalen Mercator (UTM)-Abbildung ändert sich die Punktnummerierung. Gleichzeitig mit der Migration nach AFIS® und ALKIS® wird das bisherige Punktkennzeichen durch die neue Punktkennung ersetzt.
Neben dem neuen Begriff der Punktkennung verändert sich mit der Umstellung auch der Sprachgebrauch im Hinblick auf die verschiedenen Punktarten:
- Im Bereich des Landesbezugssystems wird von Lagefestpunkten (LFP) statt Trigonometrischen Punkten (TP), von Höhenfestpunkten (HFP) statt Nivellementpunkten (NivP) und von Schwerefestpunkten (SFP) statt Schwerepunkten (SP) gesprochen. Daneben werden weiterhin die Referenzstationspunkte (RSP) des Satellitenpositionierungsdienstes der deutschen Landesvermessung (SAPOS®) geführt. Als Festpunktart wird es zudem die Geodätischen Grundnetzpunkte (GGP) geben, die zurzeit bundesweit eingebracht werden. Auf den dreidimensionalen GGP wird der Lage-, Höhen- und Schwerebezug erstmalig in der Geschichte des deutschen Vermessungswesens integriert.
- Bezogen auf ALKIS® besteht der Datenumfang aus den bereits bekannten Netzpunkten Aufnahmepunkt (AP) und Sicherungspunkt (SP, bisheriges Kürzel: SiP) sowie dem ebenso definierten sonstigen Vermessungspunkt (VP). Einige VP wie z. B. Polygonpunkte (PP) oder Liniennetzpunkte (LNP) werden im Übrigen künftig nicht nachgewiesen. Der bisher genauso bezeichnete Objektpunkt Grenzpunkt (GP) wird weiterhin geführt. Ein Gebäudepunkt (GbP) wird künftig als Besonderer Gebäudepunkt (BGP) bezeichnet. Topographische Punkte (TopP) sind in Niedersachsen kein Teil von ALKIS®. Sofern ein TopP im Sinne des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) allerdings Punkt eines Bauwerks mit besonderer topographischer Bedeutung ist, wird er als Besonderer Bauwerkspunkt (BBP) migriert. Alle weiteren TopP werden nicht nach ALKIS® migriert.
Das bisherige Punktkennzeichen setzt sich aus dem Nummerierungsbezirk (NBZ), der Punktart und der Punktnummer zusammen (s. nachfolgende Tabelle). Dabei sind Abgrenzung und Darstellung des NBZ abhängig von der Punktart:
- Für TP, SiP und NivP wird der NBZ mit der Nummer der Topographischen Karte 1:25000 (TK25) bezeichnet, in deren Fläche der Punkt liegt.
- Für AP, GP, GbP und TopP ist der NBZ die Fläche, die durch die 1-km-Gitterlinien des Gauß-Krüger-Koordinatensystems begrenzt wird. Der NBZ wird nach dem Rechts- und Hochwert des südwestlichen Gitterschnittpunkts benannt. Im Gebiet des Grenzmeridians bildet dieser die westliche bzw. östliche Begrenzung der NBZ.
Tabelle: Aufbau des bisherigen Punktkennzeichens
NBZ |
Punktart |
Punktnummer |
||||||||||||
Stelle | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 |
TP, SiP |
Leerzeichen |
Nummer der TK25 |
Punktgruppen- |
Stations- |
||||||||||
NivP |
Leerzeichen |
Nummer der TK25 |
Punktnummer |
|||||||||||
AP, GP, GbP, |
Zahlenbenennung des 100-km-Bereichs |
Zahlenbenennung des 1-km-Bereichs |
Punktnummer |
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Streifennummer | 100 km des Rechtswertes | 1000 km des Hochwertes | 100 km des Hochwertes | 10 km des Rechtswertes | 1 km des Rechstwertes | 10 km des Hochwertes | 1 km des Hochwertes |
Nach der ALKIS®-Migration werden die Punkte objektartenübergreifend nummeriert, sodass die Punktart kein Teil der Punktkennung mehr ist.
Im AFIS® setzt sich für LFP, HFP, SFP und GGP die neunstellige Punktkennung aus der vierstelligen Nummer der TK25, in deren Fläche der Punkt liegt, und einer fünfstelligen Punktnummer zusammen. Bei LFP, SFP und GGP wird die fünfstellige Punktnummer in eine dreistellige Punktgruppen- und eine zweistellige Stationsnummer weiter untergliedert. Da die Reservierung der AFIS®-Punktkennungen objektbezogen erfolgt, können sich folglich innerhalb des Blattes einer TK25 bei unterschiedlichen Punktarten gleiche Punktkennungen ergeben. Die Objektart ermöglicht dann die eindeutige Identifizierung.
Von den LFP, HFP, SFP und GGP abweichend besteht die siebenstellige Punktkennung eines RSP aus der vierstelligen SAPOS®-Identifikationsnummer (SAPOS®-ID) und einer dreistelligen laufenden Nummer.
Tabelle: Punktkennung im AFIS®-Datenmodell
NBZ | Punktnummer | |
HFP | Nummer der TK25 (4 Stellen) | Punktnummer ohne Untergliederung (5 Stellen) |
LFP, SFP, GGP | Nummer der TK25 (4 Stellen) | Punktgruppennummer (3 Stellen) Stationsnummer (2 Stellen) |
RSP | SAPOS®-ID (4 Stellen) | Laufende Nummer (3 Stellen) |
Im ALKIS® setzt sich für alle oben genannten Netz- und Objektpunkte die vierzehnstellige Punktkennung bei neu bestimmten Punkten aus dem neunstelligen UTM-NBZ und einer fünfstelligen Punktnummer zusammen. Da neue ALKIS®-Objektpunkte künftig programmgesteuert auf der Basis durchgeführter Reservierungen nummeriert werden, sind Doppelnummerierungen in Bezug auf die bestehenden Punkte möglich. Um dies ohne die Umnummerierung aller vorhandenen Punkte zu vermeiden, wird der NBZ beibehalten und bei allen Punkten während der Migration ein "G" vorangestellt. Zugleich werden die Koordinaten aus dem Lagestatus 100 nach ETRS89/UTM transformiert. Im Fortführungsriss muss zur Unterscheidung ein "G" vor die Punktnummer geschrieben werden. Bei neu eingetragenen Punkten wird der UTM-NBZ eingetragen, der analog zum heutigen Gauß-Krüger-NBZ aufgebaut ist (s. folgende Tabelle).
Tabelle: Punktkennung im ALKIS®-Datenmodell
Zahlenbenennung des 100-km-Bereichs |
Zahlenbenennung des 100-km-Bereichs Zahlenbenennung des 1-km-Bereichs |
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Migrierter Punkt | "G" | Streifennummer | 100 km des Rechtswertes | 1000 km des Hochwertes | 100 km des Hochwertes | 10 km des Rechtswertes | 1 km des Rechtswertes | 10 km des Hochwertes | 1 km des Hochwertes | Punktnummer (5 Stellen) |
Neu eingetragener Punkt |
Zonennummer (2 Stellen) |
100 km des Ostwertes | 1000 km des Nordwertes | 100 km des Nordwertes | 10 km des Ostwertes | 1 km des Ostwertes | 10 km des Nordwertes | 1 km des Nordwertes | Punktnummer (5 Stellen) |