- Gebäudevermessung beantragen
- Lageplan beantragen
- Liegenschaftsvermessung beantragen
- Verkehrswertgutachten beantragen
- Auskunft aus Kaufpreissammlung beantragen
- Grundstückswertermittlung beantragen
- Liegenschaftsbeschreibung beantragen
- Liegenschaftskataster Einsichtnahme oder Auskunft beantragen
- Unschädlichkeitszeugnis beantragen
- Nichtbetroffenheitsbescheinigung nach §1026 BGB und Auskünfte über die Lage anderer Belastungen beantragen
Anträge
Weitere Informationen zur Gebäudevermessung
Lageplan beantragen
Mit einem Bauantrag ist, soweit erforderlich, gemäß der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) ein einfacher oder qualifizierter Lageplan einzureichen.
Direkt zum AntragWeitere Informationen zum Lageplan
Es gibt verschiedene Liegenschaftsvermessungen: Zerlegungen, Grenzfeststellungen und Grenzauskünfte. Sie sind in der Regel kostenpflichtig und müssen beauftragt werden.
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Weitere Informationen zu den Liegenschaftsvermessungen
Verkehrswertgutachten beantragen
Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie erfahren möchten, können Sie über diesen Onlineantrag ein Verkehrswertgutachten bei einem Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.
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Weitere Informationen zu Verkehrswertgutachten
Sie können eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte erhalten. Die Erteilung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
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Weitere Informationen zu Kaufpreissammlungen
Grundstückswertermittlung beantragen
Die niedersächsischen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sorgen durch Grundstückswertermittlungen sowie durch Marktbeobachtungen und -analysen für Grundstücksmarkttransparenzfür alle interessierten Personen. Erhalten Sie hier Auskunft zu den angebotenen Leistungen.
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Weitere Informationen zu Grundstückswertermittlungen
Die Liegenschaftsbeschreibung enthält alle Informationen über ein Flurstück. Darunter fallen auch Informationen wie die Eigentumsangaben.
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Unschädlichkeitszeugnis beantragen
Das Unschädlichkeitszeugnis erleichtert den Eigentumsübergang an Kleinflurstücken und trägt somit zur Bereinigung der öffentlichen Bücher und Karten bei.
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Weitere Informationen zum Unschädlichkeitszeugnis
Soll ein Grundstück geteilt werden, das mit einer Grunddienstbarkeit belastet ist, können mit dieser Bescheinigung nicht betroffene Teile des Grundstücks von der Dienstbarkeit befreit werden.
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Weitere Informationen zu Nichtbetroffenheitsbescheinigung nach §1026 BGB und Auskünfte über die Lage anderer Belastungen