Grenzfeststellung
Diese Dienstleistung ist immer dann erforderlich, wenn der Grenzverlauf örtlich unklar (YouTube) ist und/oder Grenzmarken wie z.B. Grenzsteine (Abmarkungen) fehlen oder deren Lage verändert wurde, z. B nach einem Straßenausbau. Häufig werden Grenzen im landwirtschaftlichen Bereich aus verschiedensten Gründen nach vielen Jahren wieder benötigt. Dann ist die Liegenschaftsvermessung Grenzfeststellung geeignet, klare Verhältnisse zu schaffen.
Ist der Grenzverlauf bereits nach bestimmten Kriterien einwandfrei festgestellt, ggf. mit Marken gekennzeichnet, örtlich jedoch nicht auf den ersten Blick erkennbar, so reicht eventuell schon eine Amtliche Grenzauskunft aus.
Lassen Sie sich daher vorab von den Ansprechpartnern in den jeweiligen Katasterämtern der zuständigen Regionaldirektion beraten.
Konkrete Anlässe für die Beauftragung einer Grenzfeststellung sind in aller Regel
- bevorstehender Bau von Gebäuden in Grenznähe bei unklarem Grenzverlauf
- erstmalige Markierung von Grenzpunkten durch Grenzsteine o.ä. (Abmarkungen) bzw. die Erneuerung von zerstörten Vermarkungen
- geplante Anlage von Einfriedungen bei unklarem Grenzverlauf, oder wollen Sie einfach nur
- wissen, wo´s lang geht!
Nachdem Sie Ihren Auftrag zur Grenzfeststellung erteilt haben, werden Sie und alle betroffenen Grenznachbarn schriftlich über den Beginn der örtlichen Vermessungsarbeiten unterrichtet.
- Die bestehenden Flurstücksgrenzen und deren Grenzpunkte werden im erforderlichen Umfang in die Örtlichkeit übertragen.
Dabei werde fehlende Grenzmarken ersetzt bzw. Mängel in der Abmarkung beseitigt Es können bislang unvermarkte Grenzpunkte erstmalig mit Grenzmarken signalisiert werden.
- In dem Verfahrenablauf findet ein Grenztermin statt, in dem den Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, sich zu den ermittelten Grenzen und ggf. den Abmarkungen zu äußern.
- Die Ergebnisse der Grenzfeststellung und der Abmarkung werden in einem amtlichen Grenzdokument schriftlich niedergelegt und den betroffenen Eigentümern und ggf. Erbbauberechtigten bekanntgegeben.
Nach Bestandskraft der Vermessung haben Sie
- Rechtssicherheit gegenüber Ihren Grenznachbarn bzgl. der gemeinsamen
Flurstücksgrenze. - Ihre Eigentumsrechte am Grund und Boden gesichert.
- Kennzeichnung der Grenzpunkte vor Ort, auf Wunsch dauerhaft durch Grenzmarken.
Kosten
Die Grenzfeststellung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm).
Bestellung
Grenzfeststellungen können direkt online beantragt werden.
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weitere Informationen erhalten Sie
- bei den Katasterämtern der Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN),
- diese Aufgaben werden auch von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) wahrgenommen.
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