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Amtliche Grenzauskunft

Sie finden „Ihre“ Grenzsteine nicht, möchten aber

  • eine grenznahe Bebauung verwirklichen,
  • einen Zaun errichten, oder einfach nur
  • wissen, wo’s lang geht?

Dann kann die „Amtliche Grenzauskunft“ als eine Auskunft aus dem Katasternachweis, die vor Ort erteilt wird (Realauskunft), ein geeignetes Mittel sein. Denn Sie erlangen ohne aufwändiges Grenzfeststellungsverfahren mit dem damit verbundenen Verwaltungsverfahren Klarheit über Ihre Grenzpunkte und ggf. über den Grenzverlauf.

Diese Dienstleistung kann jedoch nur in eingeschränktem Maße durchgeführt werden, denn es müssen für die davon betroffenen Grenzpunkte folgende Bedingungen erfüllt sein:
Für die betreffenden - evtl. auch unvermarkten - Grenzpunkte müssen bereits Koordinaten vorliegen, die nach bestimmten Kriterien als hochgenau und zuverlässig eingestuft werden.

In Einzelfällen ist eine Amtliche Grenzauskunft auch nach Koordinaten abgestufter Genauigkeit und Zuverlässigkeit möglich, wenn die fraglichen Grenzpunkte im Liegenschaftskataster als abgemarkt nachgewiesen sind. Zur Klärung dieser Sachverhalte ist in jedem Fall eine kompetente Beratung in den jeweiligen Katasterämtern der zuständigen Regionaldirektion notwendig!

Abgemarkte (roter Pfeil) Grenzpunkte erkennt man bereits an der kreisförmigen Signatur in der Liegenschaftskarte. Ob es sich um einen ausreichend genau und zuverlässig festgelegten Grenzpunkt handelt, kann man dem Zahlenwerk entnehmen.

Wie wird eine Amtliche Grenzauskunft ausgeführt?

Die Bedingungen für einen zuverlässigen und genauen Nachweis sind erfüllt,

die Lage des im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzpunktes wird in die Örtlichkeit übertragen

der Grenzstein wird freigelegt - die Vermarkung ist vorhanden. Die Übergabe der Grenzpunkte an den Antragsteller wird dokumentiert und mit der vorgesehenen Baumaßnahmen kann begonnen werden.

Damit ist das Verfahren abgeschlossen. Das zu dieser Vermessung gefertigte Messprotokoll wird bei den zuständigen Regionaldirektionen archiviert und ist auch für spätere Vermessungen relevant.

Eine Erneuerung oder gar der Ersatz für eine zerstörte oder fehlende Grenzmarke im Rahmen einer Amtlichen Grenzauskunft ist nicht möglich!

Sind die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllt oder bedarf es einer amtlichen Klärung der Grenzverhältnisse, ist dies nur durch eine Liegenschaftsvermessung Grenzfeststellung möglich


Kosten

Die Amtliche Grenzauskunft ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich einheitlich nach der sowohl für die Regionaldirektionen als auch für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure verbindlichen Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm).

Bestellung

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