Gebäudevermessung
In § 2 NVermG werden „Gebäude“ als wesentliche Bestandteile des Liegenschaftskatasters definiert. Als „Gebäude“ werden aber nicht nur Wohnhäuser, öffentliche Gebäude, Kirchen u. a. angesprochen, sondern auch dauerhaft errichtete Bauwerke im Allgemeinen, die für die Beschreibung des Grund und Bodens bedeutsam sind. Zu den Bauwerken gehören neben vielen anderen: Windräder, Türme, Vorratsbehälter usw. Die im Katasternachweis enthaltenen Gebäude und Bauwerke sind unerlässliche Geobasisdaten und werden von zahlreichen anderen Behörden und Einrichtungen für ihre Belange genutzt (Bauleitplanung, Feuerwehr, Rettungswesen, Polizei etc.)
Das Haus ist fertig - Was kommt jetzt? (YouTube)
Wie kommt das Haus in Karte?
Häufig entstehen die Baugrundstücke, auf der "grünen Wiese" geplant....
durch eine Zerlegungsvermessung…..
Schließlich werden die Gebäudevermessung durchgeführt, ausgewertet und die Ergebnisse in die amtlichen Nachweis des Liegenschaftskatasters eingetragen.
Kosten
Die Vermessung von Gebäuden und die Eintragung in das Liegenschaftskataster sind kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm).
Nur durch die zeitnahe Erfassung von neu errichteten Gebäuden kann der amtliche Nachweis aktuell gehalten werden und damit die Funktion der Geobasisdaten für die Allgemeinheit erfüllen.
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Bestellung
Gebäudevermessungen können direkt online beantragt werden.
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weitere Informationen erhalten Sie
- bei den Katasterämtern der Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN),
- diese Aufgaben werden auch von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) wahrgenommen.