Planunterlagen für Bauleitpläne
Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Bodennutzung sind Bauleitpläne eine planerische Maßnahme der Bauleitplanung.
Zur Bauleitplanung gehören der Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) und der Bebauungsplan (verbindliche Bauleitplanung).
Die gesetzlichen Vorgaben zu den Planunterlagen für Bauleitpläne sind in Nr. 41 der Verwaltungsvorschriften zum Baugesetzbuch (VV-BauGB) aufgeführt. Für die vorbereitende Bauleitplanung, bei der die momentane oder geplante Nutzung der gesamten Gemeindefläche dargestellt wird, bilden Karten im Maßstab 1:5000 oder kleiner die Grundlage als Planunterlage.
Der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und enthält als gemeindliche Satzung rechtsverbindliche, konkrete flurstücksscharfe Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung.
Planunterlagen für den Bebauungsplan werden auf der Basis der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) mit ihren Flurstücken und den Gebäuden erstellt. Sie sollen im Maßstab 1:1000 gefertigt werden. In Ausnahmefällen können Planunterlagen im Maßstab 1:500 oder 1:2000 verwendet werden.
Das Katasteramt, ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder eine andere behördliche Vermessungsstelle i.S. des 6 Abs. 3 Niedersächsisches Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) bescheinigt auf der Planunterlage:
- Vollständigkeit der städtebaulichen bedeutsamen baulichen Anlagen
- die geometrische einwandfreie Darstellung der Grenzen und baulichen Anlagen
- die Möglichkeit der einwandfreien Übertragbarkeit der neu zu bildenden Grenzen in die Örtlichkeit.
Kosten
Die Abgabe von Planunterlagen ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren richtet sich einheitlich nach der sowohl für die Regionaldirektionen als auch für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure verbindlichen Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm).
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weitere Informationen erhalten Sie
- bei den Katasterämtern der Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN),
- diese Aufgaben werden auch von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) wahrgenommen.