Lageplan zu einem Bauvorhaben
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Für die erste Entwurfsplanung und ein Finanzierungsgespräch mit Ihrem Kreditinstitut wird in vielen Fällen eine Standardpräsentation ( Liegenschaftskarte/ Liegenschaftsbuch) genügen. Diese Basisinformationen stellen Ihnen die Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) jederzeit zur Verfügung.
Sobald die Planung konkretere Formen annimmt, wird in aller Regel ein Bauantrag nach den Vorgaben der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) bei der entsprechenden Baugenehmigungsbehörde (Stadt oder Gemeinde oder Landkreis) zu stellen sein. Mit diesem Bauantrag sind, soweit erforderlich, gemäß der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einfache oder qualifizierte Lagepläne einzureichen.
Sie können diese Lagepläne bei den zuständigen Katasterämtern der Regionaldirektionen bestellen oder sich dort entsprechend beraten lassen. Die Entscheidung darüber, welche Art des Lageplans einem Bauantrag beizufügen ist, trifft die jeweils zuständige Baugenehmigungsbehörde.
Der einfache Lageplan enthält folgende Angaben aus dem Liegenschaftskataster:
- die Angabe des Maßstabes und die Lage des Grundstücks zur Himmelsrichtung.
- die Bezeichnung des Baugrundstücks nach Gemeinde, Straße, Hausnummer, Grundbuch, Gemarkung, Flur, Flurstück mit Angabe der Eigentümer oder der Erbbauberechtigten.
- den Flächeninhalt des Baugrundstücks.
- die katastermäßigen Grenzen des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke.
- den Bestand der vorhandenen Gebäude auf dem Baurundstück und auf den benachbarten Grundstücken, soweit diese im Liegenschaftskataster nachgewiesen sind.
- die im Liegenschaftsbuch enthaltenen Hinweise auf Baulasten.
Der qualifizierte Lageplan ist in aller Regel bei Grenzbebauung oder bei der Einhaltung von Grenzabständen erforderlich und enthält zusätzlich noch folgende Angaben:
- die für die bauaufsichtliche Beurteilung erforderlichen Abmessungen des Baugrundstücks nach dem Liegenschaftskataster.
- eine Aussage über die Zuverlässigkeit von Grenzen und ihre Erkennbarkeit in der Örtlichkeit.
- die Eigentümer der benachbarten Grundstücke.
- eine Aussage über die Vollständigkeit des Gebäudebestande.
Abgabeform
Sie werden standardmäßig in digitaler Form abgegeben und enthalten eine qualifizierte elektronische Signatur. Für die Anforderung analoger Ausfertigungen fallen zusätzliche Kosten an.
Kosten
Die Abgabe von Lageplänen ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ist im Wesentlichen abhängig vom Herstellungswert des geplanten Bauvorhabens und der geforderten Abgabeform. Sie richtet sich aber einheitlich nach der sowohl für die Regionaldirektionen als auch für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure verbindlichen Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm).
Sollten für einen qualifizierten Lageplan vorab noch Vermessungsarbeiten erforderlich sein, so ist dieser Aufwand zusätzlich zu entgelten.
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Bestellung
- bei den Katasterämtern der Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN),
- diese Aufgaben werden auch von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) wahrgenommen.
Einfacher Lageplan zu einem Bauvorhaben