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Liegenschaftsbeschreibung
Die Liegenschaftsbeschreibung
Inhalt
Immer enthalten:
Enthalten wenn vorhanden*:
Variantenabhängig vorhanden:
Kosten
Erstausfertigung:
Bestellung
Online beantragen
Katasteramt:
Sach- und Rechtslage
Einsatzmöglichkeiten
Hintergrund
Liegenschaftskarte
Die Liegenschaftsbeschreibung ist ein Teil des Katasternachweises und enthält alle Informationen über ein Flurstück. Darunter fallen neben diversen rechtlichen Lasten oder besonderen Rechten auch Informationen wie die Eigentumsangaben.
Inhalt
Die Liegenschaftsbeschreibung enthält je nach Variante verschiedene Informationen:
Immer enthalten:
- Land, Gemarkung, Flurnummer und Flurstücksnummer
- Gebietszugehörigkeit
- Lage (Straße und Hausnummer)
- Fläche
- Tatsächliche Nutzung
- Buchungsart (z.B. Normaleigentum, Erbbaurecht etc.)*
- Buchung (Grundbuchkennzeichen)*
- Zugehörigkeit zu Wasser-/ Bodenverbänden, Finanz-/ Forstämtern und Amtsgerichten
- Angaben zu öffentlich-rechtlichen Feststellungen:
- Baulasten
- Bodenordnungsmaßnahmen (Flurbereinigung, Baulandumlegung und Sanierung)
- Enteignung
- Gebiete für Natur-, Wasser und Landschaftsschutz
- Naturdenkmal, Naturpark und besonders geschützte Biotope
*Daten werden nur nachrichtlich geführt (Kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit)
Variantenabhängig vorhanden:
- Bodenschätzung
- Eigentumsangaben
Die Liegenschaftsbeschreibung gibt es in sechs Varianten. Sie unterscheiden sich jeweils im Inhalt, oder im Zweck der Verwendung:
- Flurstücksnachweis – Standardpräsentation
- Flurstücksnachweis – Standardpräsentation mit Bodenschätzung
- Flurstücks- und Eigentumsnachweis – Standardpräsentation
- Flurstücks- und Eigentumsnachweis – Standardpräsentation mit Bodenschätzung
- Grundstücksnachweis – Standardpräsentation (Nachweis über Flurstücke eines Grundbuchblatts, bei gleicher laufender Nummer)
- Bestandsnachweis – Standardpräsentation (Nachweis über Flurstücke eines Grundbuchblatts mit verschiedenen laufenden Nummern)
Die Varianten können jeweils auch als Paket zusammen mit der Liegenschaftskarte bestellt werden.
Die Liegenschaftsbeschreibung kann in zwei Formen abgegeben werden:
- Als gedrucktes Dokument (maschinell erstellt)
- Elektronisch als PDF
Die Voraussetzungen für das Bestellen einer Liegenschaftsbeschreibung sind abhängig von der Variante. Bei allen Varianten mit Eigentumsnachweis muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Der Grund hierfür sind die personenbezogenen Daten, die in diesen Varianten enthalten sind und besonders geschützt werden müssen.
Ein berechtigtes Interesse ist beispielsweise das Eigentum an dem Flurstück. Wenn Sie Fragen zum berechtigten Interesse haben, helfen Ihnen die Mitarbeiter/innen in den Katasterämtern gerne weiter.
Bei Varianten ohne einen Eigentumsnachweis gibt es keine Voraussetzungen. Diese Dokumente können von allen Personen, Unternehmen und Behörden bestellt werden.
Kosten
Erstausfertigung:
Eine Liegenschaftsbeschreibung kostet unabhängig von der Abgabeform ab 10€ zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten sind abhängig von der Variante.
Stand vom: 02. Dezember 2019, Anlage 1 2.1.1 KOVerm
Mehrausfertigung:
Jede weitere Ausfertigung einer Liegenschaftsbeschreibung kostet ab 2€ zzgl. Umsatzsteuer. Eine Mehrausfertigung ist es dann, wenn innerhalb einer Bestellung mehrere Ausführungen der selben Liegenschaftsbeschreibungen bestellt werden.
Stand vom: 02. Dezember 2019, Anlage 1 2.4.2. KOVerm
Benötigte Unterlagen und InformationenUm eine Liegenschaftsbeschreibung zu bestellen, muss die Lage angegeben werden können. Das kann zum Beispiel über die Adresse, die Grundbuchblattnummer oder das Flurstückskennzeichen erfolgen. Bei der Bestellung über das Katasteramt wird außerdem eine Rechnungsadresse benötigt.
Sollten Sie eine Variante mit Eigentumsnachweis bestellen wollen, brauchen Sie außerdem den Nachweis über das berechtigte Interesse. Bei Eigentümern kann dies beispielsweise der Personalausweis sein.
Vollmacht zur Beantragung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster mit Eigentumsangaben
Vollmacht zur Beantragung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster mit Eigentumsangaben
Bestellung
Online beantragen
Katasteramt:
Sie können eine Bestellung für eine oder mehrere Liegenschaftsbeschreibungen gerne im Katasteramt aufgeben. Dazu können Sie entweder im zuständigen Katasteramt anrufen, per Mail Kontakt aufnehmen, ein Fax schicken oder direkt ins Katasteramt gehen. Die Bestellung über Telefon ist nicht in jedem Katasteramt möglich. Wenn Sie eine Liegenschaftsbeschreibung mit Eigentumsnachweis bestellen möchten kann es außerdem sein, dass auch die Bestellung per Mail nicht möglich ist.
Einige Katasterämter stellen für die Bestellung auch ein Formular bereit, mit dem die Liegenschaftsbeschreibung bestellt werden kann.
Unabhängig von dem Bestellweg müssen Sie dem Katasteramt einige Angaben zur Bestellung machen. Neben der Lage des Flurstücks/ Grundstücks muss außerdem die Rechnungsadresse angegeben werden. Anschließend muss das Format (gedruckt/ PDF) angegeben werden und der Weg auf dem Sie das Produkt erhalten möchten. Eine PDF wird Ihnen per Mail zugeschickt. Eine gedruckte Liegenschaftsbeschreibung können Sie entweder im Katasteramt abholen, oder per Post geschickt bekommen.
Auf dem gleichen Weg erhalten Sie anschließend den Leistungsbescheid zu Ihrer Bestellung. Der Betrag ist innerhalb von 14 Tagen an das angegebene Konto zu überweisen. Achten Sie für einen reibungslosen Ablauf auch auf die Angabe des richtigen Verwendungszwecks.
Weitere Bestellmöglichkeiten:
- Bestellen bei einem/einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in
- Abruf über ASL (Nur für Behörden, Unternehmen und andere Dauernutzer)
Einsatzmöglichkeiten
- Recherche (z.B. zu Tatsächlicher Nutzung oder der Größe von Flurstücken)
- Nachweis für Pächter/ Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen
Hintergrund
Die Informationen der Liegenschaftsbeschreibung werden bundeseinheitlich im ALKIS gespeichert. Dieses führt neben einer Punktdatei die Informationen aus den abgestellten Systemen ALB und ALK, sowie Informationen zur Bodenschätzung und über die Tatsächliche Nutzung. Außerdem enthält ALKIS auch Informationen aus dem Grundbuch. Die Grundbuchinformationen werden nachrichtlich im ALKIS gepflegt. Das bedeutet, dass nach einer Änderung im Grundbuch diese Änderung in ALKIS übertragen wird, ohne dass dies von dem/r Eigentümer/in selbst veranlasst werden muss.
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