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Vereinigung

Bei den im Grundbuch registrierten Grundstücken wird bei der Vereinigung zweier Grundstücke nicht das eine Bestandteil des anderen, sondern jedes wird Bestandteil eines neuen Grundstückes. Die Grundstücke mit den bisherigen laufenden Nummern werden im Bestandsverzeichnis gelöscht und zu einer neuen Nummer im Bestandsverzeichnis vereinigt. Die alten vereinigten Grundstücke werden im Bestandsverzeichnis gelöscht. mehr
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