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Landentwicklung und Bodenordnung

Eine Hauptaufgabe von Flurbereinigungsverfahren ist die Bodenordnung, um divergierende Nutzungsansprüche an den Grund und Boden zu entflechten, bedarfsgerechte Grundstücke auszuweisen und landeskulturelle Nachteile zu beheben.

Aktuelle Verfahren verfolgen Belange zur Verbesserung der Agrarstruktur gleichrangig mit Zielen der gemeindlichen Entwicklung, des Naturschutzes und zur Verwirklichung großer Infrastrukturvorhaben.

Die Zuständigkeit liegt je nach Ihrer Region bei einem der vier Ämter für regionale Landentwicklung, des ArL Lüneburg, ArL Weser-Ems, ArL Leine-Weser oder Arl Braunschweig. mehr


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