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Lageplan

Einfache oder qualifizierte Lagepläne sind für einen Bauantrag nach den Vorgaben der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) bei der entsprechenden Baugenehmigungsbehörde (Stadt oder Gemeinde oder Landkreis), soweit erforderlich, gemäß der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einzureichen.
Diese Lagepläne können direkt online beantragt werden. Die Entscheidung darüber, welche Art des Lageplans einem Bauantrag beizufügen ist, trifft die jeweils zuständige Baugenehmigungsbehörde. Der qualifizierte Lageplan ist in aller Regel bei Grenzbebauung oder bei der Einhaltung von Grenzabständen erforderlich

Die Abgabe von Lageplänen ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ist im Wesentlichen abhängig vom Herstellungswert des geplanten Bauvorhabens und der geforderten Abgabeform. Sie richtet sich aber einheitlich nach der sowohl für die Regionaldirektionen als auch für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure verbindlichen Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm). mehr

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