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Bauleitpläne
Die Bauleitplanung regelt die Nutzung der Fläche eines Gebietes im Rahmen der Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und unter Berücksichtigung eines Raumordnungsprogrammes (ROP).
Bestandteile der Bauleitplanung sind Flächennutzungspläne (FNP) sowie Bebauungspläne (BP). Der FNP legt die Art der Bodennutzung für ein gesamtes Gemeindegebiet fest; der BP gibt vor, wie ein Grundstück bebaut und genutzt werden darf.
Bei den Planungen sind auch die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes, der Landschaftsplanung sowie öffentliche und private Interessen einzubeziehen.
Für die Aufstellung der Bauleitplanung und Informationen der Bürger darüber, sind die Gemeinden zuständig.