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Baulasten

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer in der Regel zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten, um die Bebaubarkeit bzw. Erweiterung der Nutzbarkeit eines anderen Grundstücks zu ermöglichen.

Typische Baulasten sind die Wegebaulast, die Abstandsbaulast und die Vereinigungsbaulast, durch die mehrere Flurstücke zu einem einheitlichen Baugrundstück im Sinne des Bauordnungsrechtes zusammengeschlossen werden.

Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis rechtswirksam und kann nur dann wieder gelöscht werden, wenn der Grund für die Eintragung nicht mehr besteht (z.B. das Gebäude, für das eine Abstandsbaulast eingetragen wurde, abgerissen wurde). Das Baulastenverzeichnis wird bei der Bauaufsichtsbehörde geführt. Die Eintragung einer Baulast ist kostenpflichtig. mehr
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