Aufnahmepunkte (AP)
Zu den Netzpunkten des Liegenschaftskatasters gehören Aufnahmepunkte (AP) einschließlich ihrer Sicherungspunkte (SP) sowie Sonstige Vermessungspunkte (VP). Aufnahmepunkte einschließlich ihrer Sicherungspunkte sind zudem Punkte des Landesbezugssystems i. S. des § 7 Niedersächsisches Gesetz
über das amtliche Vermessungswesen (NVermG). Die Lage der Aufnahme- und Sicherungspunkte ist so zu wählen, dass Objektpunkte mit hinreichender Genauigkeit an das Landesbezugssystem angeschlossen werden können, sie für weitere Liegenschaftsvermessungen geeignet und örtlich ungefährdet sind (sicherer Standort). Aufnahme- und Sicherungspunkte sind durch standsichere Vermessungsmarken örtlich millimetergenau zu kennzeichnen. Dazu ist dauerhaftes Vermarkungsmaterial mit genau definierten Bezugspunkten zu verwenden. Eine Lageidentität kann grundsätzlich angenommen werden, wenn die Koordinaten aus der Überprüfungsvermessung — bezogen auf die Sicherungs- oder Nachbarpunkte — um nicht mehr als 0,014 m voneinander abweichen.
Aufnahme- und Sicherungspunkte werden durch satellitengestützte (SAPOS®) oder terrestrische (z.B. PolygonzugmessungVermessungsverfahren bestimmt. Die Verfahren können miteinander kombiniert werden. mehr