Grundbuch
Das Grundbuch ist ein vom Amtsgericht als Grundbuchamt geführtes amtliches Register. Es dient der Begründung und der Auskunft über die Eigentums- und sonstigen Belastungsverhältnisse am Grundeigentum.
Der Begriff „Grundeigentum“ umfasst dabei sowohl Grundstücke als auch Wohnungs- und Teileigentume sowie sogenannte grundstücksgleiche Rechte wie das Erbbaurecht (eigenes Bauwerk auf fremdem Grund und Boden).
Die Grundbücher in Papierform, in denen die Eintragungen früher vorgenommen wurden und die dem Grundbuchamt seinen Namen gegeben haben, werden nicht mehr geführt.
Mittlerweile werden die Grundbücher in Niedersachsen nur noch in elektronischer Form mit dem Programmsystem „SolumSTAR“ geführt und werden als Datensammlung in einem Sicherheitsrechenzentrum im Landesbetrieb IT.Niedersachsen zentral vorgehalten. mehr