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Geokodierungsdienst des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG)

Das Niedersächsische Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) ist am 24.10.2019 vom Niedersächsischen Landtag verabschiedet worden.

Das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
- Landesvermessung und Geobasisinformation - stellt allen nach § 9 NDIG zur Georeferenzierung von Registern verpflichteten niedersächsischen Behörden den vom BKG betriebenen Geokodierungsdienst der AdV zur Erfüllung dieser Verpflichtung kostenfrei zur Verfügung.

Der neue Webdienst ermöglicht die Zuordnung von Koordinaten zu Objekten. Er kann zur Geokodierung einzelner Objekte oder ganzer Adressregister eingesetzt werden.


Der Geokodierungsdienst umfasst folgende WFS-Dienste:

  • Ortssuche
  • Geokodierung

sowie folgende OSGTS-Dienste:

  • Ortssuche
  • Geokodierung

Kommen Sie mit uns ins Gespräch!

Bei Inanspruchnahme des Geokodierungsdienstes ist eine Einwilligungserklärung über die Nutzung des Dienstes zu unterzeichnen.

Die Zugangsdaten für den Geokodierungsdienst können unter der E-Mail-Adresse: kontraktmanagement@lgln.niedersachsen.de angefordert werden.

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