Verwaltungsgrenzen (Administrative Grenzen des Liegenschaftskatasters)
Allgemeines
Das Liegenschaftskataster führt als kleinste Einheit das Flurstück als ein Teil der Erdoberfläche, das durch amtliche Vermessung festgelegt und mit einer Flurstücksnummer bezeichnet wird.
Eine Gruppe von Flurstücken wird zu einer Flur zusammen gefasst und mit einer Flurnummer bezeichnet.
Die Gemarkung ist ein Katasterbezirk, der eine zusammenhängende Gruppe von Fluren umfasst. Die Gemarkung wird mit einem landesweit eindeutigen Kennzeichen und einem Gemarkungsnamen beschrieben. Der Eigenname der Gemarkung bezieht sich oft auf eine ehemals selbständige Gemeinde und ist daher mit der in der Gemarkung gelegenen Ortschaft identisch.
Kommunale Gebiete setzen sich aus einer oder mehreren Gemarkungen zusammen. Sie umfassen eine Gemeinde oder Stadt.
Landkreise oder die Region Hannover bilden die letzte Stufe der Zusammenfassung der innerhalb Niedersachsens gelegenen Verwaltungsgrenzen.
Diese Administrativen Grenzen des Liegenschaftskatasters bestehend aus Flur-, Gemarkungs-, Gemeinde- und Landkreisgrenzen werden wöchentlich aufgrund der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flurstücke flurstücksscharf abgeleitet und bereit gestellt.
Die langschriftlichen Bezeichnungen zu den Schlüsseln der Gemarkungen, Gemeinden, Städte, Landkreise und der Region Hannover finden sich rechts unter Schlüsseltabelle. Die Schlüsseltabelle wird wöchentlich aktualisiert.
Inhalt
Inhalt der Verwaltungsgrenzen:
• Flurgrenzen mit Verschlüsselung und Bezeichnung,
• Gemarkungsgrenzen mit Verschlüsselung und Eigennamen,
• Gemeindegrenzen mit Verschlüsselung (amtlicher Gemeindeschlüssel) und Eigennamen und
• Grenzen der kreisfreien Städte, Landkreise und der Region Hannover sowie der gemeindefreien Gebiete Niedersachsens einschließlich Exklaven und Enklaven mit Verschlüsselung (amtlicher Gemeindeschlüssel) und Eigennamen
Abgabeformen
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Ansprechpersonen für eine weitergehende Beratung finden Sie beim Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
- bei den Regionaldirektionen des LGLN
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