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Baulücken- und Leerstandskataster
Das Baulücken- und Leerstandskataster (BLK) ist ein speziell für niedersächsische Kommunen entwickelter Dienst zur internen Verwendung. Es hat zwei Nutzungsschwerpunkte:
- Anzeige der Altersstruktur der Einwohner. Die Bewohner eines Flurstücks werden nach Altersgruppen visualisiert. Fehlende Meldedaten weisen auf potenzielle Leerstände hin. Die kommunale Verwaltung erhält eine entscheidende Unterstützung bei der Stadt-/Ortsentwicklungsplanung, z. B. Schulen, Schulwege, Spielplätze, Senioren- und Nahversorgungseinrichtungen, ärztliche Versorgung.
- Erfassung und Anzeige von Leerständen und Baulücken. Die datentechnische Erfassung ist sehr einfach und kann ohne spezielle Schulung geleistet werden. Erhobene Daten geben zum Beispiel Auskunft über räumliche Häufungen von bestehenden Wohn- und Gewerbeleerständen, über Innenentwicklungspotenziale oder drohende Leerstände.
Das BLK für Kommunen ist ein Dienst der niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV) und wird von den Regionaldirektionen und der Landesvermessung des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) angeboten.
Das BLK ist im Modellprojekt „Umbau statt Zuwachs - Regional abgestimmte Siedlungsentwicklung von Kommunen" der Regionalen Entwicklungskooperation (REK) Weserbergland plus entstanden und wurde im Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) „Aktionsprogramm regionale Daseinsvorsorge" des Regionalmanagements Mitte Niedersachsen weiterentwickelt.
Ihre Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner zur Einrichtung des BLK in Ihrer Kommune finden Sie in den Regionaldirektionen des LGLN in den Dezernaten für Geodatenmanagement.
Wie erhalten Sie einen Zugang?
Nach Abschluss eines Vertrages mit der jeweils zuständigen Regionaldirektion des LGLN erhält Ihre Kommune den Zugang zum Dienst des BLK. Kennung und Passwort garantieren die aus Datenschutzaspekten wichtige Beschränkung auf das eigene Gemeindegebiet. Folgende Geobasis- und Fachdaten werden zur Auswahl angezeigt:
- Topographische Karten von der Übersichtskarte im Maßstab 1: 500.000 bis zur Straßenkarte im Maßstab 1:10.000
- Karten aus Daten des Liegenschaftskatasters
- Orthophotos (Luftbilder)
- Verwaltungsgrenzen
- Denkmalgeschützte Objekte (Einzelobjekte und Gruppen) durch Verschneidung mit dem Dienst ADAB-Web des Landesamtes für Denkmalpflege
Verschneiden der Einwohnermeldedaten, Datenschutz
Nachdem Sie Ihre Einwohnermeldedaten an die zuständige Regionaldirektion des LGLN gesandt haben, werden diese in den Karten visualisiert und der Dienst zeigt u.a.automatisiert
- Adressen ohne Einwohnermeldedaten zum Auffinden potentieller Leerstände
- Adressen mit Kindern bis 3, bis 6, bis 10 und bis 18 Jahren
- Adressen mit Bewohnern ab 51 bis 69 (inkl. Ältere)
- Adressen mit ausschließlich über 70- bzw. 85-jährigen Bewohnern
- Adressen von Einpersonenhaushalten
Die Einwohnermeldedaten werden jährlich durch die Regionaldirektionen aktualisiert. Die Übermittlung erfolgt nicht automatisiert, sondern jeweils durch Datenträger oder per personalisierter E-Mail. Sie können ihre Daten (Gemeindename oder -schlüssel, Straße, Hausnummer und Geburtsjahr) z. B. in den Formaten Excel, CSV oder TXT abgeben.
Die Kommunen sind Eigentümer der Einwohnermeldedaten. Jede Kommune kann nur das eigene Gebiet sehen und ist selbst verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die adressscharfen Einwohnerdaten dem Datenschutz unterliegen und ausschließlich in nichtöffentlichen Sitzungen präsentiert werden dürfen. Die dabei anwesenden Sitzungsteilnehmer sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Kosten
Für das BLK werden Gebühren nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) in der jeweils gültigen Fassung fällig. Derzeit betragen die Kosten jährlich 704,- Euro, inklusive der einmal pro Jahr stattfindenden Verschneidung der Einwohnermeldedaten.