Ihre Überweisung ans LGLN wurde abgewiesen?
Bei SEPA-Überweisungen werden neuerdings IBAN Namensabgleiche zum Schutz vor Betrügereien durchgeführt. Das LGLN darf deshalb als Empfänger nur noch exakt mit „Landesamt LGLN“ bezeichnet werden. In alten Überweisungs-Vorlagen stehen aber oft noch andere Bezeichnungen und werden dann abgelehnt. mehr